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Häufig gestellt Fragen: Wir beantworten sie!
 

  • Wie sicher ist die Analyse?
    Wir geben eine Wahrscheinlichkeit von über 99,9% in unserer Aussage an, ob die Verwandtschaftsverhältnisse so sind, wie von Ihnen vermutet oder nicht.

  • Wie lange dauert die Analyse?
    In der Regel vergehen vom Tag des Probeneingangs bis zur schriftlichen Ergebnismitteilung ca. 10 Tage.

  • Welches Material wird benötigt?
    Wir führen unsere Analysen aus Abstrichen von der Mundschleimhaut durch. Dafür können Sie in unser Labor kommen, damit Ihnen mit einem Wattestäbchen die Mundschleimhaut abgestrichen wird. Sie können dies aber auch zu Hause selbst tun, müssen aber bitte die Röhrchen gut beschriften. Ebenfalls gut geeignetes Material sind Blutproben in sog. Blutbildröhrchen. Wir führen keine Analysen aus Schnullern, Tassen oder ähnlichem durch.

  • Ab welchem Alter ist eine Analyse möglich?
    Unter der Vorraussetzung, dass der/die Sorgeberechtigte mit der Analyse einverstanden sind, ist eine Analyse ab dem Neugeborenenalter möglich. Das Einverständnis der Sorgeberechtigten muss uns schriftlich auf der Einwilligungserklärung bestätigt werden.

  • Was passiert mit den Analysedaten?
    Die Daten werden bei uns für dreißig Jahre gespeichert, um spätere Nachfragen bearbeiten zu können. Dies ist im Gendiagnostikgesetz ausdrücklich so vorgeschrieben. Danach werden sie gelöscht. Wir geben grundsätzlich keine Daten an Dritte weiter, es sei denn, dass Sie selbst uns schriftlich damit beauftragen.

  • Können bei der Analyse Erbkrankheiten entdeckt werden oder eine Veranlagung zu Krebs oder ähnliches?
    Bei der Verwandtschaftsanalyse wird nur das Material der Erbsubstanz untersucht, das zwischen den Genen liegt (Mikrosatelliten). Eine Analyse bestimmter Gene (=Erbfaktoren) findet nicht statt. Das Ergebnis gibt keine Auskunft darüber, ob eine Veranlagung zu einer bestimmten Erkrankung vorliegt.

  • Können auch ungeborene Kinder getestet werden?
    Gesetzlich sind solche Untersuchungen nur zulässig, wenn eine durch ein Verbrechen (z.B. Vergewaltigung) hervorgerufene Schwangerschaft vorliegt. In unserem Labor wird aber auch bei dieser Fragestellung keine vorgeburtliche Analyse durchgeführt. Gerne sind wir bereit, gleich nach der Geburt eines Kindes die Verwandtschaftsverhältnisse für Sie zu klären.

  • Müssen Untersuchungsproben von Vater, Mutter und Kind in die Analyse einbezogen werden?
    Für ein zuverlässiges Ergebnis genügt es meistens, wenn nur der potentielle Vater und das Kind getestet werden. Gelegentlich ist die Aussagekraft aber noch größer, wenn die Mutter auch mitgetestet wird. Bei Unklarheiten rufen Sie uns doch gerne vorher an oder schreiben uns eine E-Mail, damit wir auf Ihre konkrete Situation Bezug nehmen können. Aufgrund gesetzlicher Vorgaben ist aber in jedem Fall auch das Einverständnis der Mutter erforderlich, selbst wenn nur der mutmaßliche Vater und das Kind untersucht werden.

  • Kann ich auch in Raten zahlen?
    Nein. Wir teilen Ihnen das Ergebnis mit, sobald die Bezahlung vollständig bei uns eingegangen ist.

  • Ist das Ergebnis auch vor Gericht verwendbar?
    Im Prinzip kann ein Gericht das Ergebnis unserer Analyse akzeptieren. Es ist dem Gericht aber freigestellt, auch noch ein weiteres Gutachten von z.B. einem rechtsmedizinischen Institut anzufordern.