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Wie sicher ist die Analyse?
Wir geben eine Wahrscheinlichkeit von über 99,9% in unserer Aussage
an, ob die
Verwandtschaftsverhältnisse so sind, wie von Ihnen vermutet oder
nicht.
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Wie lange dauert die Analyse?
In der Regel vergehen vom Tag des Probeneingangs bis zur
schriftlichen Ergebnismitteilung ca. 10 Tage.
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Welches Material wird benötigt?
Wir führen unsere Analysen aus Abstrichen von der Mundschleimhaut durch. Dafür können
Sie in unser Labor kommen, damit Ihnen mit einem Wattestäbchen die
Mundschleimhaut abgestrichen wird. Sie können dies aber auch zu
Hause selbst tun, müssen aber bitte die Röhrchen gut beschriften.
Ebenfalls gut geeignetes Material sind Blutproben in sog.
Blutbildröhrchen. Wir führen keine Analysen aus Schnullern, Tassen oder ähnlichem
durch.
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Ab welchem Alter ist eine Analyse
möglich?
Unter der Vorraussetzung, dass der/die Sorgeberechtigte mit der
Analyse einverstanden sind, ist eine Analyse ab dem
Neugeborenenalter möglich. Das Einverständnis der
Sorgeberechtigten muss uns schriftlich auf der
Einwilligungserklärung bestätigt werden.
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Was passiert mit den Analysedaten?
Die Daten werden bei uns für dreißig Jahre gespeichert, um
spätere Nachfragen bearbeiten zu können. Dies ist im
Gendiagnostikgesetz ausdrücklich so vorgeschrieben. Danach werden sie
gelöscht. Wir geben grundsätzlich keine Daten an Dritte weiter, es
sei denn, dass Sie selbst uns schriftlich damit beauftragen.
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Können bei der Analyse
Erbkrankheiten entdeckt werden oder eine Veranlagung zu Krebs oder
ähnliches?
Bei der Verwandtschaftsanalyse wird nur das Material der
Erbsubstanz untersucht, das zwischen den Genen liegt
(Mikrosatelliten). Eine Analyse
bestimmter Gene (=Erbfaktoren) findet nicht statt. Das Ergebnis
gibt keine Auskunft darüber, ob eine Veranlagung zu einer
bestimmten Erkrankung vorliegt.
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Können auch ungeborene Kinder
getestet werden?
Gesetzlich sind solche Untersuchungen nur zulässig, wenn eine
durch ein Verbrechen (z.B. Vergewaltigung) hervorgerufene
Schwangerschaft vorliegt. In unserem Labor wird aber auch bei dieser
Fragestellung keine vorgeburtliche Analyse durchgeführt. Gerne sind wir bereit,
gleich nach der Geburt eines Kindes die Verwandtschaftsverhältnisse
für Sie zu klären.
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Müssen Untersuchungsproben von Vater, Mutter und Kind in die
Analyse einbezogen werden?
Für ein zuverlässiges Ergebnis genügt es meistens, wenn nur der potentielle Vater
und das Kind getestet werden. Gelegentlich ist die Aussagekraft
aber noch größer, wenn die Mutter auch mitgetestet wird. Bei Unklarheiten
rufen Sie uns doch gerne vorher an oder schreiben uns eine E-Mail,
damit wir auf Ihre konkrete Situation Bezug nehmen können.
Aufgrund gesetzlicher Vorgaben ist aber in jedem Fall auch das
Einverständnis der Mutter erforderlich, selbst wenn nur der
mutmaßliche Vater und das Kind untersucht werden.
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Kann ich auch in Raten zahlen?
Nein. Wir teilen Ihnen das Ergebnis mit, sobald die Bezahlung
vollständig bei uns eingegangen ist.
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Ist das Ergebnis auch vor Gericht
verwendbar?
Im Prinzip kann ein Gericht das Ergebnis unserer Analyse
akzeptieren. Es ist dem Gericht aber freigestellt, auch noch ein
weiteres Gutachten von z.B. einem rechtsmedizinischen Institut
anzufordern.